Brief an Berner Regierungsrat
Schlechterstellung Härtefall-Entschädigungen für Betriebe mit Versicherungsleistungen 2020
Sehr geehrter Herr Ammann,
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrät*innen,
Die Pandemie stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Seit über einem Jahr sind wir mehr oder weniger im Ausnahmezustand und die dritte Welle steht vor der Tür.
Umso wichtiger ist es, dass der Staat unseren Unternehmen eine Perspektive eröffnet, dass das Überleben gesichert wird. Mit den Härtefall-Entschädigungen hat der Bund gute Rahmenbedingungen geschaffen, welche nun durch die Kantone umgesetzt werden.
Bei der Erfassung von Gesuchen ist uns eine neue grosse Herausforderung aufgefallen. Unternehmen, welche im Jahr 2020 von ihrer Zusatzversicherung eine Deckung erhalten haben, werden für die Härtefall- Gesuche 2021 nun massiv benachteiligt.
Das folgende Rechenbeispiel für 2021 dient zur Illustration:
- Härtefall-Entschädigung 2021 mit Versicherung 2020 100’000 (Fixkosten) – 25’000 (Versicherung) = 75’000 ungedeckte Fixkosten = 6’250.- pro Monat Betriebsschliessung
- Härtefall-Entschädigung 2021 ohne Versicherung 2020 100’ 000 ungedeckte Fixkosten = 8’333.35 pro Monat Betreibesschliessung
Die Differenz beträgt 2'083.- pro Monat!
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass der Kanton einen Betrieb nicht auch noch für erhaltene Versicherungsleistungen schadlos hält. Aufgrund der identischen Berechnungsgrundlage für die Entschädigungen in beiden Jahren, werden Betriebe mit Pandemie-Versicherungen bestraft. Die Betriebe werden bestraft, bestraft für eine Eventualität vorgesorgt zu haben, die weder zum Zeitpunkt des Abschluss der Versicherung noch bei der Auszahlung der Leistungen vorhergesehen werden konnte.
Aus unserer Sicht entsteht so eine Ungleichbehandlung, welche weder verhältnismässig ist noch dem Grundsatz der Rechtsgleichheit entspricht.
BernCITY, die Bar und Club Komission Bern und GastroStadtBern und Umgebung bitten Sie, dies in der aktuellen Revision der Härtefallverordnung zu berücksichtigen und die Versicherungsleistungen und sonstigen Entschädigungen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie nur für die entsprechende Periode in Abzug zu bringen.
Für die Verbände: